Deliktsrecht
Das Deliktsrecht umfasst alle Ansprüche, die aus unerlaubten Handlungen resultieren. Dies können sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung als Schadenersatzansprüche nach einer Sachbeschädigung sein. Auch wenn z.B. ein Hund oder ein Pferd einen Schaden verursacht hat, muss der Halter des Tieres für diesen aufkommen.
Ich verteidige Sie jederzeit gegen deliktische Ansprüche oder setze diese andersherum auch gerichtlich für Sie durch. Wird wegen des Delikts auch ein Strafverfahren geführt, so können Sie als Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche auch direkt in der strafrechtlichen Hauptverhandlung geltend machen. Dies spart Kosten und meistens auch Zeit.
Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen. Ich berate Sie gerne und sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Gerichtlich und außergerichtlich!
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