Meine Arbeitsweise im Strafverfahren

Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet haben und Sie einer Straftat verdächtig sind. In diesem Fall gibt es eine wichtige Regel zu beachten: Schweigen Sie und nehmen sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf!

Die meisten Menschen sind verunsichert oder haben gar Angst, wenn sie plötzlich Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen. Das ist völlig menschlich und verständlich. Doch in genau dieser Situation bin ich für Sie da – ohne Vorurteile, egal welches Delikt man Ihnen zur Last legt. Ich höre Ihnen zu, nehme Ihre Sorgen ernst und kämpfe um Ihre Rechte. Die Ermittlungsbehörden verfügen über viel Erfahrung, Ressourcen und arbeiten höchst routiniert. Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es für Waffengleichheit zu sorgen und Ihre Rechte entschlossen durchzusetzen.

Um Ihnen die Angst vor der Kontaktaufnahme zu mir als Strafverteidigerin zu nehmen, verschaffe ich Ihnen nachfolgend einen Überblick darüber wie es weiter geht, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen.

  1. Kostenfreies Vorgespräch und/oder ausführliches persönliches Beratungsgespräch

Zunächst einmal ist die erste Kontaktaufnahme zu mir noch nicht mit Kosten verbunden. Unabhängig vom Stand Ihres Verfahrens – ob im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufungsverfahren oder in der Revision – behandele ich jeden Erstkontakt zu mir als ein kostenfreies Vorgespräch. Dieses Vorgehen bietet Ihnen die Möglichkeit einer risikofreien Ersteinschätzung der zu erwartenden Kosten und gegebenenfalls der Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung. Dabei sei darauf hingewiesen, dass selbstverständlich bereits dieses kostenlose Vorgespräch der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt. Im Rahmen dieses kurzen Vorgesprächs verschaffe ich mir einen ersten Überblick zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen, wir analysieren gemeinsam Ihre Situation, klären offene Fragen und prüfen, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll ist.

Vielleicht stellen Sie sich auch die Frage, ob Sie überhaupt einen Strafverteidiger für Ihr Strafverfahren benötigen. Auch diese Frage kann ich Ihnen in der Regel innerhalb weniger Minuten im Rahmen des Vorgesprächs beantworten.

Bei Untersuchungshaft, einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, benötigen Sie bereits per Gesetz zwingend einen Strafverteidiger. Es handelt sich dann um einen Fall der sog. notwendigen Verteidigung. In der Regel fordert Sie das Gericht in einem solchen Fall dazu auf, innerhalb einer Frist von 2 Wochen einen Anwalt zu benennen, der Sie verteidigt. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, bestellt das Gericht für das Verfahren einen beliebigen Anwalt als Ihren Pflichtverteidiger – unabhängig davon, ob Sie diesen persönlich kennen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich ihren Verteidiger selbst zu wählen.

Wenn Sie eine über das kostenlose Vorgespräch hinausgehende ausführliche Rechtsberatung wünschen, biete ich Ihnen die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs in meiner Kanzlei oder per Videokonferenz. In besonderen Fällen – etwa, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen und Sie nicht mobil sind – ist nach Absprache auch ein Termin bei Ihnen vor Ort möglich. Während dieses Gespräches nehme ich mir die Zeit all Ihre Fragen zu beantworten. Die Kosten für ein solches ausführliches persönliches Beratungsgespräch betragen 220,00 EUR inklusive Umsatzsteuer. Kommt es in der Folge des ausführlichen Beratungsgesprächs zu einer Mandatierung werden die Kosten des Beratungsgesprächs auf die Gebühren der nachfolgenden Tätigkeit angerechnet, sodass auch dieses persönliche Beratungsgespräch in diesem Fall kostenfrei für Sie ist.

  1. Mandatierung und Akteneinsicht

Folgt nach einem kostenfreien Vorgespräch oder nach einem ausführlichen Beratungsgespräch die Erteilung eines Mandats beantrage ich schließlich Akteneinsicht gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei und/oder Staatsanwaltschaft), um alle relevanten Informationen zu erhalten. Bereits in dieser Phase werde ich – sofern ich eine realistische Möglichkeit sehe – alles dafür tun, um eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Hauptverhandlung zu bewirken, sodass Ihnen ein gerichtliches Verfahren erspart bleibt.

  1. Individuelle Verteidigungsstrategie

Auch für den Strafverteidiger ist eine vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte in der Regel erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen möglich. Wie lange diese andauern, hängt vom Umfang der Ermittlungen und den durchgeführten polizeilichen Maßnahmen ab. Sobald mir die Akte vorliegt, prüfe ich sorgfältig die Beweis- und Sachlage und bespreche anschließend gemeinsam mit Ihnen den Akteninhalt sowie die geplante Verteidigungsstrategie.

Ich empfehle Ihnen einen frühzeitigen Kontakt zum Strafverteidiger Ihres Vertrauens

Generell gilt: Je früher Sie Kontakt zu mir aufnehmen, desto eher kann ich eine optimale Verteidigung sicherstellen. Ich werde Ihr Anliegen mit absoluter Diskretion behandeln und mich konsequent und engagiert für Ihre Interessen einsetzen – ganz gleich, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird. Damit Sie den Ermittlungsbehörden nicht schutzlos gegenüberstehen, sorge ich für Waffengleichheit, ein faireres Verfahren und kämpfe konsequent um Ihre Rechte und das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Auch wenn die Mandatierung eines Strafverteidigers mit Kosten verbunden ist, lohnt sich die Mandatierung. Untätig zu bleiben ist im Strafverfahren fast immer die denkbar schlechteste Wahl und oft mit hohen Kosten verbunden. Nicht selten zahlen Sie mehr als Sie für einen kompetenten Strafverteidiger gezahlt hätten. Unter Umständen zahlen Sie sogar mit Ihrem wichtigsten Gut – Ihrer Freiheit.

Dennoch verstehe ich das Bedürfnis die finanziellen Auswirkungen einer Strafverteidigung im Voraus einschätzen zu können: Bereits im Rahmen des kostenfreien Vorgesprächs erhalten Sie von mir eine erste Einschätzung zu dem, was voraussichtlich auf Sie zukommt. Im Rahmen des ausführlichen Beratungsgesprächs kläre ich Sie transparent über die gesamten Kosten der Verteidigung auf. Mir ist wichtig, dass Sie schon zu diesem Zeitpunkt Klarheit haben. Darüber hinaus finden Sie auch hier auf der Website wichtige Informationen zu meiner Honorarpolitik und den möglichen Kosten der Beauftragung eines Strafverteidigers.

Meine Verteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung. Mein oberstes Zielt ist – wann immer möglich – die Einstellung des Strafverfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu erreichen.

Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Fall aussichtlos erscheint, lohnt sich die Beauftragung eines Strafverteidigers. Denn selbst wenn sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt, kann ein Strafverteidiger häufig dafür Sorge tragen, dass eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglichst gering ausfällt, eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert wird oder eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Stellen Sie sich dieser Herausforderung nicht allein – Ich stehe an Ihrer Seite, kämpfe für Ihre Rechte und sorge dafür, dass Ihre Stimme gehört wird.