Kaufrecht
Jeder von uns kauft fast jeden Tag irgendetwas. Geld gegen Ware ist fester Bestandteil unseres Alltags. Dass hierbei von Zeit zu Zeit etwas schief geht, ist absehbar. Zum Glück ist kaum ein Rechtsgebiet des Zivilrechts so detailliert geregelt, wie das Kaufrecht.
Gerade als Verbraucher stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, wenn der erworbene Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Qualität hat. Zu diesen Rechten gehören:
- Nachbesserung – Ist eine Kaufsache mangelhaft, muss der Verkäufer diesen Mangel beheben oder eine neue Sache liefern.
- Kaufpreisminderung – Kann oder will der Verkäufer den Mangel nicht beheben, so können Sie regelmäßig eine Reduzierung des Kaufpreises verlangen.
- Rücktritt – Statt einen reduzierten Kaufpreis können Sie auch verlangen, dass der Verkäufer die Kaufsache zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet.
- Schadensersatz – Sind Ihnen Schäden entstanden, weil der Kaufgegenstand mangelhaft ist, können Sie unter Umständen sogar Schadensersatz vom Verkäufer verlangen.
Vielen Privatpersonen sind ihre Rechte oft nicht bewusst. Ich berate Sie gerne, wenn Sie mit der Abwicklung eines Kaufvertrags nicht zufrieden sind und setze Ihre Rechte konsequent außergerichtlich und vor Gericht für Sie durch.
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