Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
Sie haben einen Zahlungsanspruch aber ihr Schuldner zahlt einfach nicht? Es ist überhaupt nicht streitig, dass Ihnen das Geld zusteht, die Gegenseite rührt sich schlicht nicht? Dies kommt häufiger vor, als man annehmen würde. Das Rechtssystem sieht einen schnellen und einfachen Weg vor, wie Sie an Ihr Geld kommen können. Das Mahnverfahren. Dieses läuft wie folgt ab:
- Der Gläubiger zeigt beim zuständigen Mahngericht seine Forderung gegen den Schuldner an und stellt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.
- Das Gericht stellt dem Schuldner einen Mahnbescheid zu, in welchem der Schuldner über die geltend gemachte Forderung informiert wird.
- Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs wird in ein „normales“ Gerichtsverfahren übergeleitet.
- Legt der Schuldner hingegen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist ein Vollstreckungstitel. Der Gläubiger kann nun also die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben und so an sein Geld kommen.
Das Mahnverfahren ist damit ein schneller Weg zu einem Vollstreckungstitel, wenn nicht zu erwarten steht, dass der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt.
Ich nehme Ihnen die Antragstellung beim Mahngericht gerne ab. Melden Sie sich noch heute und ich übernehme den Rest.
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