Verkehrs- und Unfallrecht

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Im deutschen Straßenverkehr ereignen sich pro Jahr rund 2,5 Millionen Unfälle . Bei der Mehrzahl dieser Unfälle bleibt es zum Glück bei Bagatellschäden. Wenn es jedoch etwas kräftiger kracht, sind Betroffene meist mit der Situation überfordert und wer aus beruflichen oder privaten Gründen dringend auf sein Fahrzeug angewiesen ist, hat plötzlich enormen Stress.

 

In einer solchen Lage kann ein Rechtsanwalt, der mit den juristischen Folgen eines Verkehrsunfalls bestens vertraut ist, gewaltig entlasten. Ich mache sämtliche Ansprüche gegen Ihren Unfallgegner und seine Versicherung geltend. Dies können z.B. sein:

 

  • Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung Ihres Fahrzeugs
  • Ausfallschäden, wenn Sie ihr Fahrzeug zwischenzeitlich nicht nutzen können (Kosten für Mietwagen etc.)

Zusätzlich bei Personenschäden:

  • Heilbehandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschäden

Selbstverständlich verteidige ich Sie genauso gegen etwaige Forderungen Ihres Unfallgegners. Weiterhin stehe ich Ihnen auch bei sämtlichen Unfällen ganz ohne Beteiligung von Kraftfahrzeugen zur Seite.

Viele Verkehrsunfälle gehen zudem häufig mit einem Strafverfahren einher. Hier stehen dann schnell nicht nur Geldforderungen, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafen im Raum. Durch meine besondere Spezialisierung auf das Strafrecht, kann ich Sie auch in einem solchen Strafverfahren bestmöglich vertreten. Bei mir erhalten Sie die volle Leistung aus einer Hand.

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