Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht – von Diebstahl bis Körperverletzung: Ich kenne die ganze Bandbreite.

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Was versteht man unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“?

Zunächst einmal gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Allgemeines Strafrecht“. In der Regel werden diesem Begriff jedoch die Delikte zusammengefasst, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Nicht zum Allgemeinen Strafrecht gehören demnach diejenigen Delikte, die in strafrechtlichen Nebengesetzen wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Waffengesetz (WaffG), dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt sind.

 

Welche Straftatbestände umfasst das Allgemeine Strafrecht konkret?

Das Strafgesetzbuch enthält über 300 Straftatbestände, die in verschiedene Abschnitte unterteilt sind. Unabhängig davon, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird, stehe ich Ihnen als Strafverteidigerin in allen Bereichen des Allgemeinen Strafrechts zur Seite. Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die häufig vorkommenden Straftatbestände aus dem Allgemeinen Strafrecht:

  • 123 StGB | Hausfriedensbruch
  • 142 StGB | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • 153 StGB | Falsche uneidliche Aussage
  • 164 StGB | Falsche Verdächtigung
  • 185 StGB | Beleidigung
  • 222 StGB | Fahrlässige Tötung
  • 223 StGB | Körperverletzung
  • 224 StGB | Gefährliche Körperverletzung
  • 229 StGB | Fahrlässige Körperverletzung
  • 238 StGB | Nachstellung
  • 240 StGB | Nötigung
  • 242 StGB | Diebstahl
  • 244 StGB | Diebstahl mit Waffen
  • 249 StGB | Raub
  • 263 StGB | Betrug
  • 263a StGB | Computerbetrug
  • 267 StGB | Urkundenfälschung
  • 303 StGB | Sachbeschädigung
  • 315b StGB | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • 315c StGB | Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 316 StGB | Trunkenheit im Verkehr

Was tun, wenn ich Beschuldigter einer Straftat bin?

Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, sollten Sie zunächst einmal unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden und lassen Sie sich auch nicht zu vermeintliche harmlosem „Smalltalk“ hinreißen. Jede unbedachte Äußerung kann Ihnen potenziell Schaden und die Verteidigungschancen radikal verschlechtern. Dies gilt auch für Äußerungen der Familie, Freunde und Bekannten gegenüber den Ermittlungsbehörden. Sie sollten sich also gut überlegen, wem Sie sich im Fall der Fälle anvertrauen. Sicher können Sie sich lediglich bei Ihrem Strafverteidiger sein, allein schon deshalb, weil dieser zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Zudem sollten Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem kompetenten Strafverteidiger aufnehmen. Dieser kommuniziert an Ihrer Stelle mit den Ermittlungsbehörden und beantragt Akteneinsicht. Erst nach Analyse der Ermittlungsakte kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist weiterhin zu schweigen oder sich zu den Vorwürfen einzulassen.

Als Faustregel gilt: Je früher Sie einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung betrauen, desto eher kann dieser lenkend in das Verfahren eingreifen und desto höher sind die Chancen eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden zu können.

  1. Was ist der Vorteil, wenn ich einen Strafverteidiger beauftrage?

Als Strafverteidigerin stehe ich Ihnen schützend und unterstützend zur Seite, wenn Sie Beschuldigter einer Straftat des Allgemeinen Strafrechts sind. Im Idealfall nehmen Sie bereits Kontakt zu mir auf, sobald Sie von einem Strafverfahren gegen sich erfahren. Je früher Sie mich beauftragen, desto mehr Möglichkeiten habe ich lenkend Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Mein oberstes Ziel im Ermittlungsverfahren ist die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Diese stellt in der Regel nämlich nicht nur eine rein finanzielle Belastung dar, sondern vielmehr auch eine emotionale Ausnahmesituation, die nicht nur für Sie, sondern auch für Ihr soziales Umfeld, eine nicht zu verachtende Druck- und Stresssituation darstellt.

Im Ermittlungsverfahren nehme ich zunächst einmal Einsicht in die Ermittlungsakten für Sie und prüfe im Anschluss akribisch die Sach- und Beweislage, um frühzeitig Schwächen in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft ausmachen zu können und eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die im Idealfall zur Einstellung des Verfahrens führt.

Ich sorge dafür, dass Sie in jeder Phase eines Strafverfahrens und bei jeder Ermittlungsmaßnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft rechtlich bestmöglich vertreten sind – sei es bei einer polizeilichen Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme, drohender Untersuchungshaft, Anklage oder einem Strafbefehl. Dabei treffe ich die notwendigen verfahrensrechtlichen Maßnahmen, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen konsequent zu verteidigen. Für die Fälle der Durchsuchung und Festnahme habe ich eine 24-Stunden-Notfallrufnummer eingerichtet, an welche Sie sich an 7 Tagen der Woche wenden können.

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