Opfervertretung
Ihre Stimmte zählt, ich sorge dafür, dass sie gehört wird.
Opfer einer Straftat zu werden oder mitzuerleben wie ein naher Angehöriger Opfer einer solchen wird ist schon traumatisch genug. Sich den Ereignissen noch einmal in einem gerichtlichen Verfahren stellen zu müssen ist eine enorme zusätzliche Belastung. Vor allem dann, wenn man sich während des Prozesses allein gelassen fühlt, da das Strafverfahren auf die Tat sowie den Beschuldigten ausgerichtet ist und nicht auf das Opfer.
Eine frühzeitige, professionelle und einfühlsame Begleitung ist entscheidend, um die bereits bestehenden Belastungen durch das Strafverfahren nicht noch zu verstärken und Ihre Rechte konsequent zu wahren. Ich stehe Ihnen mit Empathie, Diskretion und juristischer Kompetenz zur Seite, damit Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Dabei kann beispielsweise erreicht werden, dass Sie nicht in Gegenwart des Angeklagten vor Gericht aussagen müssen und Ihnen eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten erspart bleibt.
Ich bin aber nicht nur während des Strafverfahrens für Sie da. Meine Unterstützung beginnt schon weit vor dem Beginn eines solchen. Insbesondere kann ich:
- Sie beim Stellen einer Strafanzeige unterstützen,
- Ihnen weitergehende Kontakte und Hilfsangebote vermitteln.
- Sie als Nebenklägervertreterin im gerichtlichen Verfahren vertreten
Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Für die erste Kontaktaufnahme entstehen Ihnen keinerlei Kosten und bereits dieses erste Gespräch unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, sodass Sie sich mir ohne Scham und Angst in einem geschützten Raum öffnen können.
Welche Stellung habe ich als Opfer im Strafprozess?
Im Strafverfahren steht in erster Linie der Angeklagte und dessen Schuld im Mittelpunkt – nicht das Opfer. Für Geschädigte bedeutet das konkret: In der Regel sind zunächst einmal lediglich Zeugen. Ihre Aufgabe ist es, das Erlebte zu schildern und auf Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und/oder des Verteidigers zu antworten.
Besonders bei Straftaten, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, kann dies für Opfer eine enorme Belastung darstellen. Oftmals müssen sie die traumatischen Ereignisse durch Schilderungen vor Gericht erneut durchleben, während Verteidiger versuchen, jede (vermeintliche) Ungenauigkeit bzw. Widersprüchlichkeit oder Unsicherheit in der Aussage herauszuarbeiten, um die Aussage des Opfers unglaubhaft erscheinen zu lassen. Opfer sind somit gleich doppelt gefordert: bei der Verarbeitung des Erlebten und bei der Bewältigung des Vernehmungsdrucks.
Viele Opfer bekommen zudem vom Ablauf des Strafprozesses selbst nur wenig mit. Sie kennen oft nicht den Inhalt der Akten und erfahren nicht, was vor ihrer eigenen Vernehmung geschehen ist. So stehen sie meist nur am Rande des Verfahrens – eine Situation, die viele als belastend und unbefriedigend empfinden.
ann durch einen engagierten Anwalt professionell übernommen werden.
Was können Sie als Anwältin für Opfer oder Angehörige eines Opfers tun?
Die Unterstützung die ich Ihnen bieten kann ist vielfältig und hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen, der konkreten Tat sowie Ihrer eigenen Rolle (Opfer/Angehöriger) ab. Unter anderem kann ich Sie wie folgt unterstützen:
- Unterstützung Angehörige bei Tötungsdelikten
Einen geliebten Menschen durch ein Tötungsdelikt zu verlieren, ist eine Belastung, die sich kaum in Worte fassen lässt. Ich stehe Ihnen in dieser schweren Zeit als Anwältin zur Seite und übernehme die Vertretung Ihrer Interessen, damit Sie sich Ihrer Trauerbewältigung widmen und den Verlust Stück für Stück in Ihrem Tempo verarbeiten können.
Mein Ziel ist es, für Gerechtigkeit zu sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses mit Empathie, Diskretion und juristischer Kompetenz zur Seite. Ich stelle sicher, dass alle rechtlichen Schritte mit Sorgfalt und Nachdruck umgesetzt werden, Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.
- Beratung und Vertretung von Opfern bei Sexualdelikten
Opfer einer Sexualstraftat zu werden, ist eine extrem belastende Erfahrung, die oft zu tiefgreifenden Traumatisierungen führt. Sexualisierte Gewalt hinterlässt Spuren auf körperlicher, seelischer und sozialer Ebene. Betroffene leiden häufig unter enormen Belastungen wie Angst, Schuld- oder Schamgefühlen, Depressionen, Schlafstörungen oder sogar posttraumatischen Belastungsstörungen. Die sozialen Folgen sind ebenfalls gravierend: Viele Betroffene ziehen sich zurück, haben Schwierigkeiten, Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen und/oder erleben Einschränkungen im Beruf durch Konzentrationsprobleme oder Fehlzeiten sowie im Alltag durch sozialen Rückzug aus Freundschaften, Familie und sozialen Aktivitäten. Ein Sexualdelikt zu erleben ist mithin schon traumatisch genug. Sich den Ereignissen noch einmal in einem gerichtlichen Verfahren stellen zu müssen ist eine enorme zusätzliche Belastung. Vor allem dann, wenn man sich während des Prozesses allein gelassen fühlt, da das Strafverfahren auf die Tat sowie den Beschuldigten ausgerichtet ist und nicht etwa auf das Opfer.
Eine frühzeitige, professionelle und einfühlsame Begleitung ist entscheidend, um die bereits bestehenden Belastungen durch das Strafverfahren nicht noch zu verstärken und Ihre Rechte konsequent zu wahren. Ich stehe Ihnen mit Empathie, Diskretion und juristischer Kompetenz zur Seite, damit Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Dabei kann beispielsweise erreicht werden, dass Sie nicht in Gegenwart des Angeklagten vor Gericht aussagen müssen und Ihnen eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten erspart bleibt. Darüber hinaus bereite ich Sie gründlich auf Ihre Aussage vor, sorge für eine schonende Vernehmung und nutzte alle rechtlichen Möglichkeiten, um Sie vor einer erneuten Belastung zu schützen. Gleichzeitig setzte ich mich engagiert dafür ein, dass Ihnen Gerechtigkeit zu Teil wird und der Täter für seine Tat zur Verantwortung gezogen wird.
Meine Begleitung beginnt bereits vor dem eigentlichen Verfahren. Ich kann Sie unter anderem dabei unterstützen:
- eine Strafanzeige zu stellen,
- passende Hilfsangebote und weitere Kontakte zu vermitteln,
- Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger im gerichtlichen Verfahren zu vertreten.
Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Dieses Gespräch unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht, sodass Sie sich ohne Angst und Scham in einem geschützten Rahmen öffnen können.
- Beratung und Vertretung von Opfern bei Körperverletzungsdelikten
Sind Sie Opfer eines Körperverletzungsdelikts geworden, setze ich mich engagiert für Ihre Rechte ein. Ich weiß, dass solche Taten nicht nur körperliche, sondern auch seelische Spuren hinterlassen können. Meine Aufgabe ist es, Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters zu unterstützen – bereits ab dem Stellen einer Strafanzeige, wenn dies nötig ist. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens, vertrete Sie als Nebenkläger/in und sorge dafür, dass Ihnen rechtliches Gehör zu Teil wird. Gleichzeitig bin ich bestrebt, die zusätzlichen Belastungen durch das Verfahren für Sie so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Gerechtigkeit kämpfen.
- Übernahme der Nebenklagevertretung im Strafverfahren gegen den Täter
Bei bestimmten Straftaten haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, über Ihre Rolle als Zeuge hinaus aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und sich als Nebenkläger rechtliches Gehör zu verschaffen. Dies ist insbesondere bei Sexualstraftaten, Tötungsdelikten und Körperverletzungsdelikten der Fall. Die Nebenklage ist in den §§ 395 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Eine Mitwirkung am Strafprozess gegen den Täter kann durchaus heilsam für das Opfer wirken, auch wenn die Tat dadurch nicht ungeschehen gemacht werden kann. Sie kann insbesondere dabei helfen das traumatische Taterlebnis aufzuarbeiten.
Als Nebenkläger haben Sie die Möglichkeit sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und Einfluss auf dieses zu nehmen, statt lediglich in der Rolle eines Zeugen aufzutreten. Neben einem Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung haben Sie als Nebenkläger auch das Recht Anträge zu stellen, Zeugen zu befragen sowie einen Schlussvortrag (ein sog. Plädoyer) zu halten. Darüber hinaus kann Ihr Anwalt als Nebenklagevertreter auch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen, wenn das Ergebnis der Verhandlung als nicht angemessen empfunden wird.
Ich berate Sie gerne, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall sinnvoll ist und begleite Sie während des gesamten Verfahrens. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, Sie umfassend informiert sowie beteiligt werden und Ihre Interessen im Verfahren bestmöglich vertreten werden.
- Begleitung bei Ihrer Zeugenaussage
Sind Sie Opfer einer schweren Straftat geworden, kann eine Zeugenaussage eine enorme Belastung darstellen. Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, bereite Sie sorgfältig auf Ihre Aussage vor und begleite Sie auch während der Vernehmung. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte jederzeit gewahrt bleiben und Sie nur auf rechtlich zulässige Fragen antworten müssen. Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, Sie zu schützen und Sie vor einer möglichen Retraumatisierung zu bewahren.
- Vermittlung von Hilfsangeboten
Die psychischen Auswirkungen einer schweren Straftat können tiefgreifend und langfristig sein. Im Rahmen der Opfervertretung sehe ich meine Aufgabe als Anwältin nicht nur in der rein rechtlichen Unterstützung. Vielmehr möchte ich Ihnen auch darüber hinaus zur Seite stehen und Ihnen zurück in die Normalität des Alltages verhelfen. Bei Bedarf helfe ich Ihnen also gerne dabei, Ihnen psychologische Hilfe zu organisieren oder Kontakt zu einer Hilfsorganisation für Opfer von Straftaten herzustellen.
Was kostet eine Nebenklage und wer trägt die Kosten?
Die Kosten eines Rechtsanwaltes der Nebenklage richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei umfangreichen und komplexen Verfahren werden in der Regel Vergütungsvereinbarungen mit festen Stundensätzen oder ein Pauschalhonorar vereinbart. Diese Kosten sind grundsätzlich von Ihnen selbst zu tragen. Ich berate Sie gerne schon im Rahmen des unverbindlichen und kostenfreien Erstgesprächs zu den Kosten der Nebenklage.
Wird der Täter verurteilt ist er gem. § 472 Abs. 1 S. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, auch die Kosten der Nebenklage, d.h. insbesondere die Anwaltskosten, zu tragen, sodass Ihnen als Opfer hierdurch kein finanzieller Nachteil entsteht.
Wird der Angeklagte dagegen freigesprochen, trägt nach § 467 StPO die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. In diesem Fall muss der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst tragen.
Außerdem besteht in besonders schwerwiegenden Verbrechen die Möglichkeit, dem Opfer gem. § 397a Abs. 1 StPO durch das Gericht einen Anwalt beizuordnen. In diesem Fall trägt die Staatskasse die Kosten für diesen Anwalt.
Wenn die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 StPO nicht vorliegen, ist es möglich, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gem. § 397a Abs. 2 StPO zu stellen. Dieser setzt jedoch voraus, dass die Sach- und Rechtslage schwierig ist, der Verletzte nicht selbst zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ausreichend in der Lage ist oder ihm dies nicht zuzumuten werden kann. Ob dies Konstellation in Ihrem Fall zutrifft, prüfe ich gerne für Sie. Die weiteren Voraussetzungen orientieren sich an dem § 140 Abs. 2 StPO der Pflichtverteidigung. Bei der Prozesskostenhilfe gilt es argumentativ überzeugend darzulegen, warum eine Beiordnung in diesem Falle notwendig ist.
Manchmal übernehmen jedoch auch Opferorganisationen die Kosten für den Anwalt der Nebenklage.
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