Pflichtverteidigung
Pflichtverteidigung – wenn es wirklich ernst wird
Pflichtverteidigung? Ist das nicht nur etwas für Bedürftige? Nein! Ein Pflichtverteidiger wird – einfach gesagt – immer dann bestellt, wenn dem Beschuldigten besonders schwere Folgen drohen. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt in diesem Fall, dass der Beschuldigte von einem professionellen Strafverteidiger beraten und vertreten wird. Mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten hat dies nichts zu tun. Was es sonst noch zur Pflichtverteidigung zu wissen gibt, erfahren Sie hier.
Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Ein Fall der Pflichtverteidigung liegt immer dann vor, wenn für den Beschuldigten besonders schwere Folgen zu befürchten sind oder ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Beispiele sind:
- mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe
- Berufsverbot
- Sicherungsverwahrung
- der Beschuldigte ist seh-, hör- oder sprachbehindert
Liegt ein Fall der Pflichtverteidigung – der notwendigen Verteidigung – vor, so wird dem Beschuldigten eine Frist gesetzt, um einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen. Tut er dies innerhalb der Frist nicht, bestellt das zuständige Gericht einen Rechtsanwalt.
Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Ein Rechtsanwalt, der als Pflichtverteidiger bestellt wird, erhält eine gesetzlich geregelte Vergütung nach dem RVG. Diese Kosten übernimmt zunächst die Staatskasse. Wird der Beschuldigte später freigesprochen, trägt der Staat die Kosten endgültig. Bei einer Verurteilung wird die Justizkasse die Kosten der Verteidigung dem Beschuldigten in Rechnung stellen.
Sind Pflichtverteidiger schlechte Anwälte?
Rund um das Thema Pflichtverteidigung halten sich hartnäckige Fehlvorstellungen. Nahezu jeder Rechtsanwalt, der Strafverteidigung anbietet, übernimmt auch Mandate der Pflichtverteidigung. Wie oben gezeigt, bedeutet dies nicht, dass man „arme Leute“ verteidigt. Pflichtverteidigermandate werden auch nicht schlechter behandelt als Mandate der Wahlverteidigung. Im Gegenteil: Dem Beschuldigten stehen besondere Rechte zu. Ich behandele jedes Mandat gleich: Nämlich mit vollem Einsatz für die Interessen meiner Mandanten.
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie von einem Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger zu benennen. Ich nehme mich der Sache an und werde Sie in jeder Phase des Verfahrens begleiten und Ihre Interessen unvoreingenommen und professionell vertreten.
