Rechtsmittel
Berufung und Revision – Es ist noch nichts verloren!
Auch nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ist die Möglichkeit des Rechtsschutzes noch nicht ausgeschöpft. Erfahren Sie hier, welche Rechtsmittel Ihnen im Strafverfahren zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich kommen nach einer ersten Verurteilung zwei Rechtsmittel in Betracht: die Berufung und die Revision. In beiden Fällen wird das erste Urteil einem höheren Gericht vorgelegt, welches dieses überprüft.
Die Berufung ist möglich, wenn eine Verurteilung vor einem Amtsgericht stattgefunden hat. Die Besonderheit besteht darin, dass es hier möglich ist – in gewissem Umfang – neuen Sachvortrag in das Verfahren einzubringen. Das Gericht wird also noch einmal den Vortrag des Angeklagten hören und auch neue Beweisanträge können zulässig sein. Es wird auf dieser Grundlage eine eigene Entscheidung über die Sache treffen. Sie können sich vorstellen, dass Sie in einer Berufung noch einmal einen Anlauf nehmen können, sich gegen die Anklage erfolgreich zu verteidigen.
Kontaktieren Sie mich, falls Sie vor einem Amtsgericht verurteilt wurden und mit diesem Urteil nicht einverstanden sind. ich berate Sie gerne, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg haben könnte und reiche diese gegebenenfalls auch für Sie ein.
Sehr wichtig: Eine Berufung kann nur innerhalb von einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden! Anderenfalls wird das Urteil unanfechtbar. Melden Sie sich daher schnell.
Ein weiteres Rechtsmittel ist die Revision. Sie ist grundsätzlich gegen jedes Strafurteil möglich. Anders als bei der Berufung überprüft das Revisionsgericht das Urteil nur auf Rechtsfehler. Es wird keinen neuen Vortrag hören und auch keine Beweise erheben. Eine Revision wird daher nur Erfolg haben, wenn das erste Gericht einen Fehler gemacht und die geltenden Gesetze nicht richtig angewandt hat.
Ich beraten sie gerne, ob eine Revision gegen Ihre Verurteilung Aussicht auf Erfolg hat und reiche diese bei Bedarf für Sie ein.
Sehr wichtig: Auch die Revision muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingereicht werden. Kontaktieren Sie mich daher umgehend, wenn Sie gegen Ihre Verurteilung vorgehen möchten.
