Vollstreckung & Haft

Vollstreckung: Verurteilt, aber nicht ohne Rechte!

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Wird ein Strafurteil oder auch ein Strafbefehl rechtskräftig, so werden die ausgesprochenen Strafen vollstreckt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Verurteilter keine Rechte mehr hat, die er geltend machen kann. Erfahren Sie, um welche Rechte es sich hierbei handelt und wie ein Strafverteidiger Ihnen auch nach einer Verurteilung noch beistehen kann.

 

Die Strafvollstreckung beginnt, sobald ein Strafurteil rechtskräftig geworden ist. Der Verurteilte muss eine Geldstrafe zahlen, eine Haftstrafe antreten oder ist z.B. Bewährungsauflagen unterworfen. Insbesondere im Falle einer Haftstrafe stehen ihm jedoch klare Rechte zu, wie die Haft zu verlaufen hat. Es gibt darüber hinaus Möglichkeiten die Haftdauer zu verkürzen oder die Haftbedingungen über die Zeit zu verbessern. Viele Inhaftierte sind sich dieser Möglichkeiten nicht bewusst und machen von diesen daher keinen Gebrauch. Ein Rechtsanwalt mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Strafvollstreckung kann hier wertvolle Hilfe leisten.

 

Hierunter fällt:

  • Vorzeitige Haftentlassung – Möglichkeiten hierzu können nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Strafe bestehen

 

  • Verlegung in eine andere Haftanstalt – etwa um einen Vollzug in der Nähe des Wohnorts zu ermöglichen

 

  • Verlegung in den offenen Vollzug – hiermit gehen zahlreiche Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme einher

 

  • Aufschub der Haft – dies kann aus wichtigen persönlichen Gründen möglich sein

 

  • Therapie statt Haft – bei Delikten, die aufgrund einer Suchterkrankung begangen werden, kann zum Teil statt einer Haftstrafe eine Entzugstherapie begonnen werden

 

  • Ratenzahlungen – bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe, kann meist eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft vereinbart werden

 

Dies sind nur einige Beispiele. Die Arbeit eines engagierten Strafverteidigers endet nicht, wenn der Mandant verurteilt wurde! Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie oder ein Angehöriger strafrechtlich verurteilt worden ist. Ich berate Sie gerne zu Ihren Rechten und ergreife alle notwendigen Maßnahmen.

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