Ablauf eines Strafverfahrens
Der Verfahrensablauf im Überblick
Niemand wünscht sich mit einem Strafverfahren konfrontiert zu werden. Gerade als Beschuldigter ist es jedoch wichtig zu wissen, was da eigentlich mit einem passiert. Nur mit diesem Wissen kann man sich richtig verhalten. In diesem Bereich will ich den Ablauf eines Strafverfahrens grob zusammenfassen und für jeden Verfahrensabschnitt DEN wichtigsten Hinweis für Betroffene mitgeben.
- Das Ermittlungsverfahren
Jedes Strafverfahren beginnt damit, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangen, dass sich eine Straftat ereignet haben könnte (Anfangsverdacht). Sie werden nun beginnen Ermittlungen anzustellen. Richtet sich der Tatverdacht gegen eine bestimmte Person, wird diese zum Beschuldigten. Hält die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen den Tatverdacht für hinreichend sicher, wird sie den Beschuldigten beim zuständigen Gericht anklagen oder einen Strafbefehl beantragen. Anderenfalls wird sie das Verfahren einstellen.
Ratschlag an Beschuldigte: Reden Sie nicht mit der Polizei! Dies ist vermutlich der wichtigste Ratschlag überhaupt. Sie haben das Recht sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu müssen. Sie müssen einer polizeilichen Vorladung zu einer Vernehmung auch nicht nachkommen. Nutzen Sie dieses Recht. Ohne juristische Unterstützung reden Sie sich wahrscheinlich sprichwörtlich um „Kopf und Kragen“. Wenn Sie sich hingegen auf Ihr Recht zu schweigen berufen, kann Ihnen zunächst kein Nachteil entstehen.
- Das Zwischenverfahren
Hat die Staatsanwaltschaft beim Gericht Anklage erhoben, wird dieses zunächst im Zwischenverfahren prüfen, ob der Tatverdacht gegen den nunmehr Angeschuldigten ausreicht, um das Hauptverfahren zu eröffnen. Dieser Zwischenschritt ist wichtig, da der zuständige Richter noch einmal unvoreingenommen auf die Sache blicken kann. Als Verteidiger hat man die Möglichkeit eine Schutzschrift für den Angeschuldigten einzureichen, welche den Richter davon überzeugt, dass die Beweislage für ein Gerichtsverfahren nicht ausreicht.
Ratschlag für Angeschuldigte: Spätestens mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollte sich ein Angeschuldigter einen Strafverteidiger nehmen. Jede strafrechtliche Verurteilung kann sich äußerst schädlich auf Ihren weiteren Lebensweg auswirken. Auch wenn es sich um keinen Fall der Pflichtverteidigung handelt, sollten Sie hier nicht auf professionelle Hilfe verzichten. Ein engagierter Verteidiger könnte Ihnen wenigstens eine Verurteilung ersparen, die einen Eintrag in das Vorstrafenregister zur Folge hat.
- Das Hauptverfahren
Lässt das Gericht die Anklage zu, eröffnet es das Hauptverfahren. In diesem wird in einer mündlichen Gerichtsverhandlung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und die zu verhängende Strafe entschieden. Sofern das Hauptverfahren nicht eingestellt wird, endet es mit einem Urteil. In diesem wird der Angeklagten entweder freigesprochen oder zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt.
Ratschlag für Angeklagte: Um in einem gerichtlichen Hauptverfahren ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, bedarf es einer wohlüberlegten Verfahrensstrategie. Diese richtig zu wählen ist für einen Angeklagten allein kaum möglich. Holen Sie sich – auch außerhalb von Fällen der Pflichtverteidigung – professionelle Unterstützung. In einem strafrechtlichen Hauptverfahren steht für Sie zu viel auf dem Spiel.
- Das Rechtsmittelverfahren
Eine Verurteilung in erster Instanz kann noch angefochten werden. Der Verurteilte hat die Möglichkeit Berufung oder Revision einzulegen. Auf diese Weise wird die Sache noch einmal einem höheren Gericht vorgelegt, welches entweder ein eigenes Urteil fällt oder die Entscheidung des ersten Gerichts zumindest auf Fehler hin überprüft. Für einen Verurteilten kann dies einen rettende zweite Chance bedeuten.
Ratschlag für Betroffene: Nach einer Urteilsverkündung haben Sie nur eine Woche Zeit ein Rechtsmittel einzulegen! Mit Ablauf dieser Frist wird das Urteil rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Sollten Sie mit einer Verurteilung nicht zufrieden sein, dürfen Sie daher keine Zeit verlieren. Wenn Sie noch nicht anwaltlich vertreten sind, müssen Sie sich spätestens jetzt an einen Verteidiger wenden, welcher Sie im Rechtsmittelverfahren vertritt und das Rechtsmittel für Sie einlegt. Sie können in zweiter Instanz nicht mehr ohne Rechtsanwalt auftreten.
- Das Vollstreckungsverfahren
Wird das Urteil rechtskräftig, so wird die ausgesprochene Strafe vollstreckt. Eine Geldstrafe muss bezahlt werden und eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss in einer JVA abgesessen werden. Doch auch Verurteilte haben Rechte und die Umstände, wie eine Strafe vollstreckt wird, können verbessert werden. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert z.B. meistens, dass eine Geldstrafe in Raten gezahlt werden kann. Und wer eine Freiheitsstrafe verbüßt hat oftmals die Möglichkeit in den offenen Vollzug zu wechseln.
Ratschlag für Betroffene: Die meisten Verurteilten sind sich ihrer Rechte nicht bewusst. Wenn Sie oder ein Angehöriger strafrechtlich verurteilt wurden, dann lassen Sie sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt über Ihre Rechte beraten. Eine Verlegung vom geschlossenen in den offenen Vollzug etwa, kann einen enormen Gewinn an Lebensqualität bedeuten.
