Durchsuchung
Wohnungsdurchsuchung – Wie sie mit dem Einfall in die Privatsphäre umgehen
Eine Wohnungsdurchsuchung (bei einem Beschuldigten) kann vorgenommen werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass in der Wohnung Beweismittel aufgefunden werden können. In der Praxis erfolgen Wohnungsdurchsuchungen meist am frühen Morgen. Die Betroffenen werden völlig überrascht und sind mit der Situation überfordert. Diese Wirkung ist leider auch genau so gewollt.
Im Falle einer Wohnungsdurchsuchung, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:
- Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Ich habe für Fälle wie diese eine Notfallnummer, unter welcher ich 24 Stunden für Sie erreichbar bin. Die Polizei darf nicht verhindern, dass Sie einen Verteidiger kontaktieren.
- Leisten Sie keinen Widerstand! Sie werden die Durchsuchung nicht mehr verhindern können, wenn die Polizei bereits vor Ihrer Tür steht. Widerstand gegen Vollzugsbeamte ist übrigens ein eigener Straftatbestand.
- Reden Sie nicht mit der Polizei über die Vorwürfe, welche Ihnen zur Last gelegt werden. Genau, wie bei einer Vernehmung auf einer Polizeiwache, haben Sie auch hier das Recht sich nicht äußern zu müssen. Dies gilt insbesondere auch für scheinbar unverfängliche Gespräche mit den Beamten. Jede Ihrer Aussagen kann in einem späteren Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden.
- Widersprechen Sie der Sicherstellung sämtlicher Gegenstände, welche die Polizei mitnimmt. Ohne Ihre Zustimmung handelt es sich um eine Beschlagnahme, welche durch einen Richter bestätigt werden muss.
- Lassen Sie sich nach Abschluss der Durchsuchung das Protokoll aushändigen. Ein solches Protokoll muss die Polizei bei jeder Durchsuchung führen und es kann einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ermöglichen.
