Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind polizeiliche Maßnahmen zur Erfassung personenbezogener Daten und biometrischer Merkmale. Die Polizei kann die beim Beschuldigten festgestellten Merkmale anschließend mit anderen Hinweisen vergleichen. So etwa am Tatort gesicherte Fingerabdrücke oder Täterbeschreibungen durch Zeugen.
Unter erkennungsdienstliche Maßnahmen fallen z.B.
- die Abnahme von Fingerabdrücken
- die Aufnahme von Lichtbildern (Fotos)
- Dokumentierung besonderer körperlicher Merkmale, wie Muttermale, Tätowierungen oder Piercings
- Schrift- oder Sprachproben
Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird oft unmittelbar nach einer Festnahme durchgeführt. In diesem Fall sollten Sie den Maßnahmen widersprechen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Maßnahmen ohne Ihre Zustimmung durchgeführt wurden. Leisten Sie jedoch keinen aktiven Widerstand!
Sollten Sie hingegen für erkennungsdienstliche Maßnahmen von der Polizei vorgeladen werden, kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Dieser kann die Maßnahme zunächst auf seine Rechtmäßigkeit prüfen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung darf in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beispielsweise nur vorgenommen werden, wenn Sie bei der Polizei bereits als Beschuldigter geführt werden.
