Haftbefehl & Festnahme
Eine Festnahme ist ein besonders kritischer Moment in einem Strafverfahren. Sie kann als vorläufige Festnahme unmittelbar nach einer Straftat erfolgen oder aufgrund eines Haftbefehls.
In der Festnahmesituation gilt es vor allem drei Dinge zu beachten:
- Leisten Sie keinen Widerstand! Sie werden die Festnahme nicht verhindern können. Leisten Sie jedoch aktiven Widerstand oder Beleidigen oder Verletzen sogar einen Polizeibeamten, machen Sie sich allein aus diesem Grunde strafbar.
- Reden Sie nicht mit der Polizei! Die Polizei darf Ihre Identität feststellen. Insoweit müssen Sie auch Angaben machen. Äußern Sie sich aber auf keinen Fall zu den Vorwürfen gegen Sie. Führen Sie auch darüber hinaus keine Gespräche mit den Polizisten, selbst wenn diese Gespräche harmlos erscheinen. Alles was Sie sagen kann später gegen Sie verwendet werden.
- Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger! Die Polizei muss Ihnen dies gestatten und möglich machen. Der Verteidiger wird prüfen, ob der Haftgrund tragfähig ist und wird Sie beraten, wie Sie sich weiter verhalten sollten. Die Inhaftnahme ist im Übrigen ein Fall der Pflichtverteidigung. Sie brauchen sich in diesem Moment daher keine Gedanken über die Kosten machen.
An eine Festnahme wird sich eine Erkennungsdienstliche Behandlung anschließen. Auch hier gilt: Leisten Sie keinen aktiven Widerstand. Geben Sie stattdessen an, dass Sie der Durchführung der Maßnahmen widersprechen und lassen Sie sich Ihren Widerspruch schriftlich bestätigen.
