Vorladung als Beschuldigter

Schweigen ist Gold!

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Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht einen Verteidiger hinzuziehen. – „Miranda-Belehrung“

Diesen Satz aus dem Mund eines Polizisten kennt wohl jeder aus amerikanischen Filmen und Serien. Und ausnahmsweise erteilt Hollywood hier einmal einen echten Rat für das Leben! Denn als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren gilt nahezu immer: Reden Sie nicht mit der Polizei! Ihr Recht zu den Vorwürfen zu schweigen, ist Ihre stärkste Waffe im Ermittlungsverfahren. Sie sollten diese Waffe auf keinen Fall unüberlegt aus der Hand geben! Dies sollten Sie auch dann beherzigen, wenn Sie unschuldig sind. Es ist nachvollziehbar, dass man unrichtigen Anschuldigungen sofort entgegentreten möchte. Für einen Beschuldigten ist es jedoch kaum möglich die Tragweite seiner Aussagen vollständig zu überblicken. Selbst ein erfahrener Strafverteidiger wird hierzu – ohne vorherige Einsicht in die Ermittlungsakte – nicht in der Lage sein. Im Übrigen darf die Justiz aus Ihrer Entscheidung nicht auszusagen keinerlei negative Schlüsse ziehen.

Im Falle einer Vernehmung als Beschuldigter gilt daher:

  1. Verweigern Sie umfassend die Aussage.
  2. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.
  3. Der Verteidiger wird – nach Akteneinsicht – eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln.

Die Polizei ist in einer Akutsituation übrigens verpflichtet Ihnen eine Liste von Verteidigern zugänglich zu machen , die Sie anrufen können. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass ich eine Notfallnummer habe und 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche in diesen Situationen erreichbar bin.

 

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