Sarah Wurzinger

Eine strafrechtliche Anschuldigung hat nicht selten weitreichende Folgen – nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für seine Familie und das persönliche Umfeld. Es geht um Existenzen. Umso wichtiger ist es, bei der Wahl des Strafverteidigers keine Kompromisse einzugehen. In dieser Phase benötigen Sie einen rechtlichen Beistand, dem Sie uneingeschränkt vertrauen können. Denn der Strafverteidiger bildet das für Waffengleichheit sorgende, schützende Schild zwischen dem Betroffenen und der Staatsgewalt in Form der Ermittlungsbehörden und der Justiz. Besonders in Haftsituationen wird der Strafverteidiger oft zur einzigen Vertrauensperson, mit welcher der Betroffene zu jeder Zeit und ohne Einschränkungen in Kontakt treten kann.

Aber nicht nur der Beschuldigte einer Straftat benötigt rechtlichen Beistand. In verschiedensten Konstellationen benötigen auch Opfer oder deren Angehörige einen rechtlichen Beistand im Strafverfahren, um ihre Rechte durchzusetzen. Grundsätzlich werden Opfer im Strafverfahren lediglich als Zeugen wahrgenommen. Ich sorge dafür, dass Sie mehr sind und Sie als Nebenkläger mit eigenen Rechten aktiv in den Prozess eingebunden werden. In diesen Fällen stehe ich Ihnen als empathischer Opferbeistand mit dem erforderlichen Engagement zur Seite und sorge mit Ihnen gemeinsam dafür, dass Sie als selbstständige Verfahrensbeteiligte Ihre Stimme erheben können, Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten werden und Sie als Opfer einer Straftat oder Angehöriger eines Opfers nicht nur eine untergeordnete Rolle im Strafverfahren einnehmen.

Egal, ob Sie meine Tätigkeit als Strafverteidigerin oder als Opfervertreterin benötigen. Ich weiß, wie belastend insbesondere ein strafrechtliches Verfahren für beide Seiten sein kann. Daher ist es mir besonders wichtig, Ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen und einen geschützten Raum zu schaffen, in dem Sie sich ohne Scham öffnen können. Ich bin nicht dazu da, Sie zu verurteilen. Ich bin Ihre Vertrauensperson, die Ihnen unter der höchsten Wahrung Ihrer Privatsphäre in dieser Zeit zur Seite steht. Dank einer modernen und digitalen Ausrichtung meiner Kanzlei ist es mir möglich Ihr Mandat flexibel und effizient zu betreuen, völlig unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Sie und Ihr Fall erhalten bei mir die Aufmerksamkeit und den Raum, den Sie verdienen.

Meine Spezialisierung auf das Strafrecht habe ich schon früh gewählt und stehe Ihnen bundesweit mit vollem Engagement zur Seite – egal ob als Strafverteidigerin oder Opfervertretung, ich kämpfe mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite für Ihre Rechte.

Frühe Spezialisierung in Studium & Referendariat

Bereits während meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Münster entwickelte ich ein besonderes Interesse für das Strafrecht. Durch die Wahl des universitären Schwerpunktbereichs „Kriminologie und Strafrecht“ konnte ich früh eine wichtige Weichenstellung treffen und vertiefte Kenntnisse insbesondere im Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug sowie im Bereich der Forensischen Psychiatrie erwerben.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums mit dem ersten Staatsexamen absolvierte ich den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) am Landgericht Münster, den ich gezielt zur Vertiefung meiner strafrechtlichen Expertise nutzte. Während meiner Station bei der Staatsanwaltschaft Münster vertrat ich die Behörde in Hauptverhandlungen und sammelte dabei wertvolle Praxiserfahrungen in der Strafprozessführung. Diese Einblicke in die Arbeitsweise und Denkstrukturen der Staatsanwaltschaft sind für meine Tätigkeit als Strafverteidigerin von großem Vorteil – denn wer die Vorgehensweise der Gegenseite kennt, kann Verteidigungsstrategien noch gezielter und effektiver entwickeln.

Meine Wahlstation führte mich in die Christopherus Klinik für Forensische Psychiatrie der Alexianer GmbH in Amelsbüren. Dort erhielt ich Einblicke in die Betreuung von nach § 63 StGB untergebrachten Patienten sowie in Begutachtungen zur Frage der Schuldfähigkeit und Stellungnahmen nach § 67e StGB, die den Richtern der Strafvollstreckungskammer jährlich Auskunft über den Behandlungsstand und eine mögliche fortbestehende Gefährlichkeit der Patienten geben. Darüber hinaus nahm ich an Anhörungsterminen der Strafvollstreckungskammer teil. Diese Erfahrungen haben mir ein besonderes Verständnis für die Schnittstellen zwischen Strafrecht und Psychiatrie vermittelt – ein Vorteil, den ich heute in meine anwaltliche Tätigkeit einbringe.

Meine Anwaltsstation absolvierte ich sodann bei der Harnischmacher Löer Wensing PartG mbB, bei welcher ich bereits während des Studiums als studentische Hilfskraft und im Anschluss daran als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet hatte. In diesem Zusammenhang bearbeitete ich sowohl umfangreiche strafrechtliche als auch zivilrechtliche Mandate.

Den Abschluss meines Referendariats bildete meine Station in der Justizvollzugsanstalt Münster. Dort gewann ich vertiefte Einblicke in die Abläufe des Strafvollzugs sowie in die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen einer Inhaftierung. Dieses Wissen fließt heute unmittelbar in meine anwaltliche Tätigkeit ein: Es ermöglicht mir, die Situation inhaftierter Mandanten realistisch einzuschätzen, ihre Anliegen mit besonderem Verständnis zu begleiten und sie auch in vollzugsrechtlichen Fragen kompetent zu beraten.

Die gezielte Auswahl meiner Stationen hat mir einen umfassenden Einblick in nahezu alle Bereiche des Strafrechts ermöglicht. Dabei habe ich nicht nur die rechtlichen, sondern auch die menschlichen Belastungen kennengelernt, die ein Strafverfahren oder gar eine Inhaftierung für Betroffene und ihr Umfeld mit sich bringen. Diese Erfahrungen prägen bis heute meinen Anspruch: Meine Tätigkeit endet nicht mit einer Verurteilung – ich begleite meine Mandanten auch darüber hinaus.

Erfolgreiche Gründung einer eigenen Kanzlei mit Fokus auf das Strafrecht

Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Hamm nach dem Zweiten Staatsexamen setzte ich den entscheidenden Schritt in meine anwaltliche Laufbahn. 2025 folgte – aus voller Überzeugung und mit klarer Spezialisierung – die Gründung meiner eigenen Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Strafverteidigung und Opfervertretung.

Diese gezielte Ausrichtung meiner Ausbildung und meines beruflichen Werdegangs erlaubt es mir heute, meine Mandanten umfassend, kompetent und mit voller Überzeugung in allen Bereichen des Strafrechts zu vertreten.

Vertrauen Sie auf eine starke Partnerin an Ihrer Seite – Kämpfen wir gemeinsam für Ihre Rechte.

 

Als Rechtsanwältin für Strafrecht und Zivilrecht setze ich mich mit Kompetenz und Entschlossenheit für Ihre Interessen ein. Benötigen Sie in einem Strafverfahren eine engagierte Verteidigerin oder möchten Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen, stehe ich Ihnen mit individueller, zielgerichteter und verlässlicher Vertretung zur Seite.